«Hiermit merken wir an, dass sich in der Vernehmlassungsvorlage zur Vierjahresplanung 2020–2023 der städtischen Kulturförderung vom 9. Mai 2018 kein Förderkredit und keine Institution mit dem Nachlass von Kunstschaffenden befasst. Wir möchten, dass dieser kulturpolitische Auftrag aufgenommen wird mit der Art-Nachlassstiftung in einem Jahresbudget von CHF 100’000 um die professionelle Betreuung, Pflege und Bewahrung von Kunstnachlässen verstorbener Künstlerinnen und Künstler sicherzustellen sowie um damit qualitativ hochwertige Werk-Nachlässe der Öffentlichkeit bzw. bei deren Vermittlung an die Bevölkerung wieder zugänglich machen.»
von

Günther Ketterer/ Präsident der ART-Nachlassstiftung
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