Forderungen
Bern den 27.2.2014 Kontakt: hunde@palazzo-nreb.com
Adela Picón und Boris Billaud
Zusammenfassung
Die hier vorgeschlagenen Strukturen sind als Minimum für eine funktionierende und möglichst transparente Kunstszene zu betrachten. Zum Vergleich stehen andere Städte. Nicht einbezogen sind die grösseren Städte wie Zürich, Basel und Genf, wo solche Infrastrukturen längst üblich und der Einbezug des lokalen Kunstschaffens bei der Förderung, auch für die Nachhaltigkeitssicherung, Standard sind.
Einsitz von Vertretern des Künstlerverbandes in die Kommissionen
- KiüR (Kunst in öffentlichen Raum)
— Städtische und kantonale Kunstkommission
— Hochschule der Künste
— Schule für Gestaltung
— Kunst am Bau (Zuständig für Ablauf und Kontrolle von Ausschreibungen sowie Beratungspflicht bei allen Projekten)
Subventionen
- CHF 20’000.- pro Jahr an den Künstlerverband
— CHF 20’000.- Beitrag Programm Kunsthaus/Kunstverein
— CHF 30’000.- Beitrag Mietkosten Kunsthaus/Zwischenlösung
Abteilung Kulturelles
- Kunst am Bau-Fachstelle, in Zusammenarbeit mit dem Künstlerverband (Melde- und Dokumentationspflicht der Kunst am Bau-Projekte, publizieren der Ausschreibungen und Verfahren, Jurybericht)
- Kulturstrategie mit konkreter Zielsetzung im Bereich Visuelle Kunst
- Wiedereinführung des städtischen Kunstpreises ( ab 35 Jahren und Preise sind als Unterstützung zu deklarieren)
- Aufstockung Personal in der Abteilung für Kulturelles
- Stellenbeschrieb Leitung Kultursekretariat (Paradigmawechsel von Können zu Müssen, von der partiellen Förderung von Verwertern zu einer Gesamtsicht mit Berücksichtigung der Förderung des freien Kunstschaffens. Ziel ist die Steigerung der Qualität auch durch Anerkennung)
- Beirat für Kultursekretariat für kulturstrategische Beratung zuhanden des Gemeinderates und Stadtrates.
- Gründung Kunstverein. (Leistungsvertrag mit der Gemeinde. Finanzkontrolle durch Abteilung Kulturelles)
Städtische Kunstkommission
- Ankaufsetat erhöhen auf CHF 50’000.- (plus ca. CHF 18’000.-)
Stadtbauten/ Liegenschaftsverwaltung
- Mietzinse nicht nach marktüblichen Mieten vergeben. (Nur Nebenkosten und zusätzlich Ausbaustandard)
- Längerfristige Nutzung vorsehen
Kantonales Amt für Kultur
- Zusammenarbeit mit den Städten im Bereich Beschaffung von Atelierräumen. (Zwischennutzung und andere Möglichkeiten werden abgesprochen.)
- Einführung Kunstpreis (ab 35 Jahren) und Anerkennungspreise pro Sparte jeweils CHF 10’000.-.
(Preise als Unterstützung deklarieren)
Kantonale Kunstkommission
- Ankaufsetat erhöhen
Stadt und Kanton
- Variante 1.
Vergabe geeigneter Räume zuhanden des Kunstvereins zur Gründung eines Kunsthauses. Nutzer dieses Hauses sind der Berufsverband, die Produzentengalerie sowie weitere visuelle Kunstgruppen, die autonom (mit administrativer Unterstützung/ Kontrolle der Abteilung Kulturelles) das Haus/die Räume nutzen.
- Variante 2.
Projektierung eines Anbaues auf dem Parkareal der Kunsthalle Bern. Darin enthalten sind Ausstellungsräume (von Kunsthalle wie Verein nutzbar) und Büro, Versammlungsräume, Archive für den Kunstverein.
Präsidaldirektion
Durch diese Massnahmen setzt die Stadt Bern für die Kunstschaffenden ein längst fälliges Zeichen. Sie zeigt damit, dass es der Stadt Bern ein Anliegen ist, neben den Leuchttürmen der Kunst auch die Produktion und die Künstler nachhaltig zu stützen. Die Anerkennung der künstlerischen Praxis durch Preise und Ankäufe sowie die Unterstützung der Infrastruktur schafft erst die Vorausetzung dafür, dass die Gesellschaft Zugang zu den Exponaten in den grösseren Institutionen finden kann.
Im Namen von visarte.bern möchte ich hiermit klarstellen, dass Forderungen, welche Boris Billaud für den Künstlerverband geltend macht, nicht von uns stammen und in keiner Weise mit uns abgesprochen sind. Niklaus Wenger, Präsident visarte.bern, Berufsverband visuell schaffender KünstlerInnen